Schutzverein des historischen Warenzeichens der Lambrusco-Weine von Modena
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Die Familie der DOC Lambruso-Weine

Lambrusco Grasparossa di Castelvetro


Die geschützte Ursprungsbezeichnung „Lambrusco Grasparossa di Castelvetro DOC“ ist für einen schäumenden Wein vorbehalten, der aus den Trauben der für die Provinz Modena empfohlenen und/oder genehmigten Reben erhalten wird, die von Weinbergen kommen, deren Rebsorten im Rahmen des Winzerbetriebs die folgende Zusammensetzung aufweisen:

Lambrusco Grasparossa: mindestens 85 %

zur Produktion dieses Weines können auch Trauben anderer Reben von Lambrusco, Fontana (vor Ort „Uva d'oro“ genannt) und Malbo Gentile benutzt werden, aber nur im Anteil von allein oder gemeinsam maximal 15 %.

Zum Anbaugebiet des Weins Lambrusco Grasparossa di Castelvetro DOC gehört das gesamte Gebiet der Gemeinden Castelfranco Emilia, Castelnuovo Rangone, Castelvetro, Fiorano, Formigine, Maranello, Marano sul Panaro, Prignano sul Secchia, Savignano sul Panaro, Spilamberto, Sassuolo, Vignola, San Cesario sul Panaro, alle in der Provinz Modena gelegen, und ein Teil der Verwaltungsbezirke der Gemeinde Modena.

Um konsumiert zu werden, muss der Wein die folgenden Eigenschaften aufweisen:

Schäumender Rotwein

  • Schaum: lebhaft, schnell flüchtig
  • Farbe: Rubinrot mit violetten Rändern
  • Geruch: markant weinig und besonders duftend
  • Geschmack: trocken oder herb, süffig oder halbtrocken, lieblich, süß, Körper frisch, wohlmundend und harmonisch
  • Vorhandener Gesamtalkoholgehalt, Mindestwert: 10,50 % Vol.
  • Gesamtsäuregehalt, Mindestwert: 5,5 g/l
  • Gesamttrockensubstanz als Nettomindestwert: 18,0 g/l

Schäumender Roséwein

  • Schaum: lebhaft, schnell flüchtig
  • Farbe: rosé, mehr oder weniger intensiv
  • Geruch: angenehm, fruchtig, charakteristisch
  • Geschmack: trocken oder herb, süffig oder halbtrocken, lieblich, süß, frisch, wohlmundend und harmonisch
  • Vorhandener Gesamtalkoholgehalt, Mindestwert: 10,50 % Vol.
  • Gesamtsäuregehalt, Mindestwert: 5,5 g/l
  • Gesamttrockensubstanz als Nettomindestwert: 16,0 g/l

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